AllgemeinesAus Gründen der Übersichtlichkeit wird auf eine geschlechterspezifische Differenzierung verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für alle Geschlechter. Dies gilt für die Website, als auch für alle anderen unserer Veröffentlichungen wie z.B. Social Media Kanäle. Ebenso stellen die abgebildeten Bilder unverbindliche Symbolbilder dar, worauf sich keinen Leistungsanspruch oder Schlussfolgerungen begründen lassen.
AnmeldungMit der Anmeldung, die schriftlich, per Fax, per E-Mail, telefonisch oder per Anmeldeformular auf der Internetseite www.fahrfluss.de vorgenommen werden kann, bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss der Dienstleistung verbindlich an. Bei einer Anmeldung für mehrere Teilnehmer haftet der Anmelder neben diesen Teilnehmern für deren vertragliche Verpflichtungen wie für seine eigenen, sofern er dies ausdrücklich und gesondert erklärt hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande. Der Kunde erhält mit - oder unverzüglich nach - Vertragsabschluss eine schriftliche oder per E-Mail versandte Buchungsbestätigung mit den entsprechenden Unterlagen falls er diese nicht schon vorab als Information bekommen hat.
BezahlungNach Buchung bzw. nach dem Erhalt der Buchungsbestätigung ist folgender Zahlungsmodus einzuhalten:
Bei Veranstaltungen und Gutscheinen ist mit der Anmeldung/Bestellung der gesamte Preis zu entrichten.
Der Preis wird mit der Anmeldung sofort fällig und ist im Voraus per Vorkasse zu entrichten. Das Zahlungsziel ist in der Regel 14 Tage, sollte die Leistung/Veranstaltung früher beginnen, ist das Zahlungsziel spätestens zu Beginn der Leistung/Veranstaltung. Bei Bikeservices wird der zu zahlende Betrag bei Abholung bzw. Lieferung fällig. Für das Ausleihen von Gegenständen kann eine Kaution verlangt werden.
Der Kaufvertrag kommt erst mit der Zahlung des Kunden zustande. Erst mit der Bezahlung erhält eine Platz-Reservierung oder ein Gutschein Gültigkeit. Bei ausbleibender Zahlung behalten wir uns Rücktritt und/oder Leistungsausschluss bis zur vollständigen Bezahlung vor.
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von zwei Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Nach Verzugseintritt wird für jede Mahnung eine Gebühr von 5,00 € erhoben. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Alle unsere Forderungen werden sofort fällig, wenn das Zahlungsziel für eine Forderung nicht eingehalten wird. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nicht zulässig. Dem Käufer steht auch kein Zurückbehaltungsrecht wegen bestrittener Gegenforderungen oder wegen Forderungen aus einem anderen Vertragsverhältnis zu. Kunden, die in fremdem Auftrag handeln, bleiben gegenüber dem Veranstalter in Vertragshaftung, bis die Zahlung ihres Auftraggebers bei uns eingeht.
RücktrittDie Rücktrittserklärung des Kunden hat schriftlich zu erfolgen.
Bei einem Rücktritt kann der Veranstalter anstelle der konkreten Berechnung der Rücktrittsentschädigung die nachfolgend aufgeführte prozentuale Entschädigung, bezogen auf den Gesamtpreis, in Rechnung stellen.
Bei Rücktritt durch den Kunden bis 30 Tage vor Beginn des Kurses oder der Veranstaltung gilt ein kostenloses Rücktrittsrecht. Bei einem späteren Rücktritt stellen wir Ihnen folgende Entschädigungen in Rechnung:
• bis zum 21. Tag vor Beginn werden 50% des Preises
• bis zum 14. Tag vor Beginn werden 70% des Preises
• bis zum 7. Tag vor Beginn werden 80% des Preises
• danach werden 100% des Preises in Rechnung gestellt.
Bei Nichtantritt ohne Abmeldung sind 100% des Preises fällig.
Sofern dem Veranstalter höhere Schäden durch den Rücktritt entstehen (z.B. durch nicht mehr kostenfrei stornierbare Leistungen wie Unterkunft, Transport, Liftkarten etc), ist dieser berechtigt, diese Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.
Maßgebend ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Auf Grund einer vorzeitigen Abreise aus einer angetretenen Veranstaltung, die in der Person des Teilnehmers gegeben ist, oder aus Gründen, welche sich dem Einflussbereich des Veranstalters entziehen, können Rückerstattungen nicht erfolgen.
Sofern der Veranstalter den Rücktritt nicht schuldhaft zu vertreten hat, erfolgt eine Rückerstattung einer durch den Kunden bereits bezahlten Gebühr in Form eines Gutscheins abzüglich Entschädigung. Dieser Gutschein ist 3 Jahre nach Ausstellungsdatum gültig. Eine Auszahlung oder andersweitige Rückerstattung des Betrags ist ausgeschlossen.
Mitwirkungspflicht des Kunden und Erfüllungsverweigerung; Annahmeverzug
Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft Mitwirkungspflichten, so ist der Veranstalter berechtigt, Ersatz des entstehenden Schadens, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen.
Sofern der Kunde, ohne hierzu berechtigt zu sein, den Rücktritt vom Vertrag erklärt oder die Verweigerung der weiteren Vertragsdurchführung erklärt, kann der Veranstalter vom Vertrag zurückzutreten. Macht der Veranstalter vom Rücktrittsrecht Gebrauch, ist der Veranstalter berechtigt, den hierdurch entstehenden Schaden geltend zu machen.
Die vorgenannten Regelungen sind entsprechend anzuwenden, wenn der Kunde es schuldhaft unterlässt, die Voraussetzungen für die vom Veranstalter geschuldete Leistungserbringung zu schaffen und er dieser Verpflichtung auch innerhalb einer vom Veranstalter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht nachkommt und der Veranstalter daraufhin den Rücktritt vom Vertrag erklärt.
WiderrufsbelehrungDie Gesetzesvorschriften nach § 312 für Fernabsatzverträge, finden bei Onlinebuchungen einer Reise, einer Tour, oder eines Fahrtechniktrainings keine Anwendung. Radreisen, Touren und Fahrtechniktrainings sind Dienstleistungen, die in einem exakt definierten Zeitraum erbracht werden, ohne Widerrufsrecht.
TeilnahmevoraussetzungenAn unseren Fahrtechnikkursen, Touren, Workshops, Camps kann jeder teilnehmen, der gesund, den in unseren Reisebeschreibungen genannten Anforderungen gewachsen, wie auch entsprechend ausgerüstet ist.
Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich im Vorfeld, die gesundheitliche Eignung durch einen Arzt feststellen zu lassen. Durch die Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, dass er gesundheitlich geeignet ist.
Der Kursleiter, Guide oder befugtes Personal des Veranstalters ist berechtigt, zu Beginn oder während der Veranstaltung einen Teilnehmer, der für Ihn erkennbar diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ganz oder teilweise vom Veranstaltungs- oder Tourenprogramm ohne Anspruch auf Schadensersatz, Preisrückerstattung auszuschließen, sofern der Veranstalter den Grund für den Ausschluss nicht zu vertreten hat.
Bis zum Reisebeginn können Sie verlangen, dass an Ihrer Stelle eine andere Person teilnimmt, wenn diese den besonderen Erfordernissen genügt und nicht gesetzliche Vorschriften oder Anordnungen entgegenstehen. Vertragspartner bleiben Sie. Der Ersatzperson räumen wir die Rechte aus Ihrem Vertrag (einschließlich der Gewährleistung und Ersatzansprüche) ein. Wenn ein von Ihnen bestimmter Ersatzteilnehmer in den Vertrag eintritt, so haftet er zusammen mit Ihnen für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Ersatzteilnehmers entstandenen Mehrkosten als Gesamtschuldner.
MindestteilnehmerzahlDie Mindestteilnehmerzahl schwankt von Veranstaltung zu Veranstaltung, je nach Anforderungen und dem entsprechenden Profil. Bitte beachten Sie hierfür die in unserem Programm / Internet angegebenen Mindestteilnehmerzahlen/ Teilnehmerstaffelung. Wird sie nicht erreicht, kann der Veranstalter von bis 7 Tage vor Beginn vom Vertrag zurücktreten, oder einen Aufpreis verlangen. Bei Reisen behält sich der Veranstalter eine Rücktrittsfrist bis 4 Wochen vor Reisebeginn vor. Dies kann telefonisch, schriftlich oder mündlich erfolgen. Gerne stellen wir einen Gutschein über den bereits bezahlten Betrag aus. Wenn wir von unserem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, sie jedoch die Durchführung der Leistung wünschen, so stellt dies ein völlig neues Angebot dar. Wir können dieses dann aber nur zu einem von uns neu errechneten Preis annehmen, den wir Ihnen mitteilen. Sind Sie mit dem von uns neu errechneten Preis einverstanden, so kommt darüber hinaus ein neuer Vertrag zustande, auf dessen Basis die Leistung erbracht wird.
Umbuchung oder Rücktritt seitens des VeranstaltersWird eine Umbuchung oder ein Rücktritt seitens des Veranstalters aufgrund wichtigem Grund (Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, Personalausfall, Wetter u.a.) notwendig, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Hierzu stellen wir einen Gutschein über den bereits bezahlten Betrag aus. Über die Teilnahmegebühr hinausgehende Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
Erfolgt ein Rücktritt seitens des Veranstalters aufgrund z.B. Verhalten/Verletzung/Materialdefekt/fehlende Eignung/Vertragsverletzung der/eines Teilnehmer/s, und hat der Veranstalter den Grund somit nicht zu verschulden, besteht kein Schadensersatz- und Rückerstattungsanspruch. Dies gilt auch für die anderen Teilnehmer, die infolge des vom Veranstalter unverschuldeten Rücktritts keine Ansprüche gegen den Veranstalter geltend machen können.
Umbuchung/Buchungsänderungen seitens des Kunden
Zu Umbuchungen und Rücktritt gelten die weiter oben genannten Regelungen. Ergänzend hierzu gilt: Zur Deckung des Verwaltungsaufwands bei vom Kunden verursachten Buchungsänderungen, die kulanter Weise und somit ohne Anerkennung einer Rechtspflicht des Veranstalters vorgenommen werden, fällt eine Bearbeitungsgebühr von 30€ an.
Vertragsaufhebung wegen höherer GewaltWird die Durchführung einer unserer Veranstaltung infolge außergewöhnlicher Umstände, die der Veranstalter, nicht zu vertreten hat (z. B. Krieg, Unruhen, Epidemien, Pandemien, Flugprobleme, Streik, hoheitliche Anordnungen u.ä.) erheblich erschwert, beeinträchtigt oder sogar gefährdet, so kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten oder kündigen. Hierzu stellen wir einen Gutschein über den bereits bezahlten Betrag aus. Dieser Gutschein ist 3 Jahre nach Ausstellungsdatum gültig. Eine Auszahlung oder andersweitige Rückerstattung des Betrags ist ausgeschlossen. Für die bereits erbrachten oder noch zu erbringenden Leistungen steht uns eine dem Wert entsprechende Entschädigung zu. Darüber hinausgehende gegenseitige Ansprüche sind ausgeschlossen.
Haftung und TeilnahmebedingungenDen Teilnehmern ist bekannt, dass Fahrradfahren, insbesondere Mountainbikefahren eine gefährliche Sportart ist, die ein durch die Sportart bedingtes hohes Verletzungsrisiko in sich birgt. Die Teilnehmer verzichten daher auf die Geltendmachung von jeglichen Ansprüchen - außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit - gegenüber dem Veranstalter. Jeder Teilnehmer ist für sich selbst verantwortlich. Bei Kindern unter 18 Jahren ist eine Einverständniserklärung der Eltern zwingend notwendig, sowie die Teilnahme eines Erziehnungsberechtigten.
Die Teilnehmer verzichten - außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit- gegenseitig auf Ersatz etwaiger Unfallschäden, soweit diese nicht durch irgendeine Versicherungsleistung auszugleichen sind.
Bitte berücksichtigen Sie im Vorfeld einer Buchungsanfrage, dass wir nur Verträge abschließen, sofern der Haftungsausschluss durch den Teilnehmer anerkannt wird.
Das Haftungsausschlussdokument wird vom Veranstalter zur Verfügung gestellt und ist zusätzlich unten aufgeführt. Der vom Teilnehmer oder dessen Erziehungsberechtigten unterschriebene Haftungsausschluss ist spätestens 14 Tage vor Leistungsbeginn dem Veranstalter auszuhändigen. Sofern eine Unterschrft nicht erfolgt, steht es dem Veranstalter frei, die Vertragsannahme zu verweigern. Der Veranstalter ist berechtigt Schadensersatz (z.B. für bereits gebuchte und nicht mehr kostenfrei stornierbare Leistungen) gegen den Teilnehmer oder andere durch den Veranstalter nicht zu vertretende Gründe geltend zu machen.
Für Schäden die der Teilnehmer einer dritten Person, sich selbst, oder seinem Gerät zufügt, haftet der Veranstalter nicht soweit Schäden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurden.
Ebensowenig haftet der Veranstalter für Verlust, oder Schäden an Fahrrad, Ausrüstung und Gepäck. Der Abschluss einer Privathaftpflicht-, Reisegepäck-, einer Reiserücktritts-, einer Unfall- sowie ggf. einer Auslandskrankenversicherung wird dringend empfohlen.
Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Werden Fremdleistungen in Anspruch genommen wie z.B. Beförderungen durch Bahnen, Shuttel oder Lifte, haftet der Veranstalter nicht für Schäden, die durch diese entstehen. Verantwortlich sind allein die jeweiligen Unternehmen bzw. Betreiber. Der Veranstalter tritt nicht als Reiseveranstalter auf.
Wir weisen darauf hin, dass das Befahren von Wegen/Trails im Wald, die schmäler als 2m sind und keine freigegebenen Wege sind, in Baden-Württenberg eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einer Geldstrafe belegt werden kann. Der Veranstalter oder dessen Bevollmächtigte wird nicht zum Befahren der Wege motivieren, weshalb die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen wird und das Befahren auf eigene Gefahr erfolgt, falls der Teilnehmer diese Wege entgegen den Hinweisen des Veranstalter dennoch nach eigenem Entschluss und aus freien Stücken befahren sollte. Etwaige Bußgelder sind vom Teilnehmer selbst zu bezahlen. Die Nutzungsbedingungen der Streckenbetreiber offizeller Mountainbiketrails/Downhillstrecken werden vom Teilnehmer mit dem Befahren anerkannt.
Jeder Teilnehmer ist an die für die Durchführung der Leistung erforderlichen Anweisungen vom Kursleiter, Guide oder Personal gebunden. Der Teilnehmer haftet für Schäden, die durch Nichtbeachtung solcher Anweisungen oder entsprechenden Verhalten entstehen. Jeder Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass andere Teilnehmer nicht gestört und gefährdet werden. Bei wiederholten groben Verstößen gegen die Anordnungen des Kursleiters oder Guides kann dieser den Teilnehmer ausschließen. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnehmergebühr besteht in einem solchen Fall nicht.
An einer Leistung kann nur teilnehmen, wer voll fahrtüchtig ist. Jede Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit, insbesondere durch Alkohol oder Medikamente, führt zum Ausschluss von der Leistung.
Etwaige Mietfahrräder sind nicht mit Beleuchtung gem. § 67 der Straßenverkehrszulassungsordnung ausgestattet, so dass das Fahrzeug nicht den Vorschriften der StVO entspricht und nicht für den Straßenverkehr zugelassen ist. Die Teilnehmer verpflichten sich, die Fahrzeuge nicht auf öffentlichen Straßen zu benutzen.
Die Teilnehmer verpflichten sich während der Leistung die erforderliche Schutzkleidung, insbesondere einen Fahrradhelm und Fahrradhandschuhe, zu tragen - und je nach dem welche Strecken gefahren werden Schienbein- und Ellenbogenprotektoren, sowie ggf. Fullfacehelm zu tragen. Ohne Fahrradhelm wird der Teilnehmer vom Kurs ausgeschlossen, ein Recht auf Rückzahlung der Kursgebühr besteht nicht.
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und insbesondere einen Kursleiter oder Guide sofort zu informieren. Eine Verletzung dieser Pflicht bewirkt, dass Ansprüche entfallen.
Leistungs- oder Preisänderungen
Die angegebenen Preise entsprechen dem bei Drucklegung oder Veröffentlichung auf der Website uns bekannten Stand. Preisänderungen welche der Veranstalter nicht zu vertreten hat, behalten wir uns vor.
Für Druckfehler keine Haftung. Die Angebote sind freibleibend. Sobald dem Veranstalter Kenntnisse über die Faktoren vorliegen, welche den Preis erhöhen, werden wir den Reisenden unverzüglich darüber informieren. Diese Mitteilung muss der Teilnehmer jedoch spätestens bis zum Ablauf des 21. Tages vor Leistungsbeginn erhalten.
GutscheinbedingungenEin Gutschein kann unter www.fahrfluss.de eingelöst werden. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Ein Gutschein ist bis zum Ende des dritten Jahres nach Gutscheinkauf einlösbar (§§ 195, 199 BGB). Der Gutschein kann nur vor Abschluss des Bestellvorgangs, durch Mitteilung des Gutschein-Codes eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich. Pro Bestellung ist nur ein Gutschein einlösbar. Der Geldwert eine Leistung muss mindestens dem Betrag des Gutscheins entsprechen, etwaiges Restguthaben wird nicht erstattet. Der Gutschein ist übertragbar. Ein Gutschein kann nicht zum Kauf weiterer Gutscheine, oder zur Begleichung von Stornokosten verwendet werden.
LeihausrüstungReparaturkosten für geliehene Ausrüstung, welche vom Teilnehmer über die normale Abnutzung beschädigt wurde, gehen zu dessen Lasten. D. h. Beschädigungen an Bikes und Ausrüstung wie Protektoren müssen je nach „Beschädigung“ vom Kunden bezahlt werden. Verlorenes Material ist vom Teilnehmer ganz zu ersetzen. Für Leihmaterial bei Veranstaltungen gilt: Für Unfälle und Schäden mit für den Teilnehmer zur Verfügung gestellten Leihmaterial ( z. B. Mountainbikes, Protektoren, Helme, Rucksäcke, Pedale, etc.) kann der Veranstalter nicht haftbar gemacht werden - außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
TeilnahmevermittlungDer Veranstalter übernimmt bei einer Kursvermittlung keinerlei Verpflichtungen nicht vertragsgemäß erfüllter Leistungen des jeweiligen Reiseveranstalters dem Kunden zu erstatten. Diese sind vom Kunden selber beim Veranstalter einzufordern. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters.
DatenschutzleistungMit der Buchung einer Leistung erklärt sich der Teilnehmer ausschließlich damit einverstanden dass für die Vertragserfüllung notwendige Kundenbezogene Daten an externe Dienstleister weitergeleitet werden. Weitere Informationen zum Datenschutz können der Datenschutzerklärung auf unserer Homepage entnommen werden.
MitteilungenDer Teilnehmer ist damit einverstanden, in Zukunft regelmäßig per E-Mail vom Veranstalter über weitere Kurse u. ä. per Newsletter informiert zu werden. Der Teilnehmer kann diese Ermächtigung gegenüber dem Veranstalter jederzeit widerrufen. Weitere Informationen zum Datenschutz können der Datenschutzerklärung auf unserer Homepage entnommen werden.
GerichtsstandSoweit zulässig ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechtsstreitigkeiten Stuttgart - Baden Württemberg.
UnwirksamkeitSollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelung ganz oder teilweise unwirksam sein oder sollte der Vertrag Lücken enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen bzw. das gemeinte.